Fahrschule - Wissenswertes zum Führerschein

Dieses benötigen Sie zur Anmeldung

Antragsverfahren zum Führerscheinerwerb

  • beidseitig kopierter Personalausweis
  • Sehtest
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • zwei aktuelle Passbilder (biometrisch)
  • Unterschrift für den zukünftigen Führerschein (erfolgt in der Fahrschule auf einer speziellen Vorlage)
  • Verzichtserklärung
Sollten Sie noch nicht volljährig sein, muss ein Erziehungsberechtigter den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Antragsverfahren zum Führerscheinerwerb mit körperlichem Handikap

Wichtig - führt der erste Schritt immer zum Verkehrsamt.

  • beidseitig kopierter Personalausweis
  • Sehtest
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • zwei aktuelle Passbilder (biometrisch)
  • Unterschrift für den zukünftigen Führerschein (erfolgt in der Fahrschule auf einer speziellen Vorlage)
  • Verzichtserklärung
  • fachärztliches Gutachten eines Verkehrsmediziners
  • DEKRA Gutachten
Sollten Sie noch nicht volljährig sein, muss ein Erziehungsberechtigter den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Antragsverfahren zum Führerscheinerwerb mit 17

  • beidseitig kopierter Personalausweis
  • Sehtest
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • zwei aktuelle Passbilder (biometrisch)
  • Unterschrift für den zukünftigen Führerschein (erfolgt in der Fahrschule auf einer speziellen Vorlage)
  • Verzichtserklärung
  • Bekanntgabe der Person (bis max. 4), die als Begleiter benannt werden
    Voraussetzungen/ Anforderungen der Begleitpersonen:
    Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen ist, darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein
  • Führungszeugnis der Begleiter

Das Antragsverfahren muss laut Gesetz in Begleitung eines Erziehungsberechtigten selbst beim Verkehrsamt abgegeben werden.


Sollten Sie noch nicht volljährig sein, muss ein Erziehungsberechtigter den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Ausbildungsablauf

Führerscheinantrag

Wann kann ich anfangen?

Frühestens ein ½ Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse


Theorieprüfung

Wann kann ich die theoretische Prüfung machen?

  • frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • wenn der Prüfauftrag vorliegt
  • wenn der vorgeschriebene Theorieunterricht besucht wurde

Wann kann ich meine Prüfung wiederholen?

  • nach 2 Wochen
  • nach 1 Woche, wenn erneut 2 x 90 min Theorieunterricht absolviert wurde

Praxisprüfung

Wann kann ich die praktische Prüfung machen?

  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • nach bestandener Theorieprüfung
  • nach der praktischen Ausbildung
  • mit Erreichen der Prüfungsreife

Wann kann ich meine Prüfung wiederholen?

  • Nach 2 Wochen
  • Nach 1 Woche, wenn erneut 3 x 90 min praktischer Unterricht absolviert wurde

Stundenübersicht

Theorie

Klasse AM

12/ 6 x Grundstoff a 90 min.

2 x Zusatzstoff a 90 min.

Klasse A, A2, A1

12/ 6 x Grundstoff a 90 min.

4 x Zusatzstoff a 90 min.

Klasse B

12/ 6 x Grundstoff a 90 min.

2 x Zusatzstoff a 90 min.

Klasse L

12/ 6 x Grundstoff a 90 min.

2 x Zusatzstoff a 90 min.

Praxis

Klasse AM

Übungsstunden a 45 min.

Sind für die Bedienung des Fahrzeugs, für die Umsetzung der STVO und Übung der Grundfahraufgaben.
Anzahl ist somit personengebunden.

Klasse A, A2, A1

Übungsstunden a 45 min.

Sind für die Bedienung des Fahrzeugs, für die Umsetzung der STVO und Übung der Grundfahraufgaben.
Anzahl ist somit personengebunden.

5 x Überland a 45 min.

4 x Autobahn a 45 min.

3 x Dunkelfahrten a 45 min.

Klasse B

Übungsstunden a 45 min.

Sind für die Bedienung des Fahrzeugs, für die Umsetzung der STVO und Übung der Grundfahraufgaben.
Anzahl ist somit personengebunden.

5 x Überland a 45 min.

4 x Autobahn a 45 min.

3 x Dunkelfahrten a 45 min.

Entgelt

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Faktoren bestimmt. Die wichtigsten sind: Kontinuität, Mitarbeit, Begabung und auch das Alter spielt eine Rolle. Somit ist es schwierig genau zu definieren, was Sie für Ihren Führerschein insgesamt bezahlen werden.

Kosten die vorhersehbar sind, sind folgende Gebühren der Behörden:

  • Führerscheinantrag/ Verkehrsamt 48,25 € zzgl. Direktversand 4,85 €
  • Theorieprüfung 22,49 €
  • Einzelprüfung pro angefangene 15 min. 29,00 €
  • Praxisprüfung B, BE, AM, A1 für 91,75 € 
  • Praxisprüfung A2, A für 121,38 €
  • Aufstiegsprüfung A2, A für 80,92 €


Für weitere Informationen wie z.B. Ratenzahlung, schauen Sie doch einmal ganz unverbindlich bei uns rein.